Offener Brief der Interessenvertretung 'Solarpark' Villip

Offener Brief der Anwohner/inneninitiative 'Solarpark' Villip an die Mitglieder des Rates der Gemeinde Wachtberg und des Planungs- und Umweltauschusses der Gemeinde Wachtberg zur Bebauungsplanänderung Wohn- und Gewerbepark Villip.

Mitteilung der Anwohner/innen Interessenvertretung "Solarpark"

Sehr geehrte Mitglieder des Rates der Gemeinde Wachtberg,
Sehr geehrte Mitglieder des Planungs- und Umweltauschuss der Gemeinde!

Seit einiger Zeit sind wir als Anwohner/innen der ökologischen Ausgleichsfläche unsicher, was aus der Grünfläche zwischen unseren Grundstücken und dem Gewerbegebiet wird. Was im Bebauungsplan (noch?) als "dauerhaft" zu erhaltene Grünfläche und ökologische Ausgleichsfläche geführt wird, soll einer Bebauung mit weiteren 20-38 Einfamilienhäusern weichen. Wir wünschen uns eine baldige Entscheidung fern jeder wahltaktischen Abwägung.

Im guten Glauben daran, dass auch eine Gemeinde sich an Bebauungspläne bzw. Bepflanzungspläne halten müsse, haben wir unsere Grundstücke gekauft. Wir hielten uns bei der Bebauung an die Vorschriften aus dem Bebauungslan. Dabei gingen wir davon aus, dass die Gemeinde als Eigentümerin des Grünfläche genauso verpflichtet ist, die Fläche zu bepflanzen und "dauerhaft" zu erhalten. Dass die Gemeinde auch als Eigentümerin des Gelädes auftreten könne und dann jederzeit die Verordnung kippen könne, konnten und wollen wir uns nicht vorstellen. Wir sehen ein, dass u.a. durch die Fehlplanungen im Gewerbegebiet Defizite im Gemeindehaushalt entstanden sind. Herr Hüffel selbst setzte jedoch diese Zahlen in Relation mit dem Geld, welches durch die Mehr Steuereinnnahmen in die Gemeinde fliessen. Diese Einnahmen sichern der Gemeinde jedes Jahr ein Vielfaches des Defizits aus dem Verkauf der Grundstücke.

Jede Familie, die in den Häusern wohnt, hat andere Gründe, die Bebauung als unzumutbar zu empfinden. Zu nennen sind sowohl wirtschaftliche Aspekte (Wertverlust), als auch ganz pragmatische Fragen danach, wo die Kinder spielen können, wie stark die Lärmbelastung durch die Bebauung den Wohnwert senke und einige mehr. Diese Argumente werden vermutlich bei jeder Neuplanung eines Baugebietes vorgebracht. Doch hier liegt die Situation anders: Zu berücksichtigen ist, dass die Politik das Thema nichtöffentlich bereits seit einigen Jahren diskutierte, diese Informationen uns als InteressentInnen bzw. KäuferInnen jedoch nicht zugänglich waren. Einige von uns haben damals sogar persönlich und gezielt im Bauamt nachgefragt. Bis 2007 wurden keine Information über die Überlegung zur Bebauung der Fläche zur Verfügung gestellt. Und nicht zuletzt hat ein ein Blick in den geltenden Bebauungsplan überzeugt. Da heisst es immer noch, die Fläche sei (...) zu bepflanzen und "dauerhaft zu erhalten".

Dies sagt der Duden zu dem Adverb "dauerhaft": "einen langen Zeitraum überdauernd, beständig: eine endgültige und -e Regelung; eine –e".

Der Beigeordnete Herr Hahn ist an uns herangetreten und hat uns zunächst mehrere, zuletzt nur mehr einen einzigen "Kompromiss"plan als Angebot der Gemeinde bzw. des Arbeitskreises Wohn und Gewerbegebiet Villip vorgelegt. Dieser impliziert eine Lösung, in der die Bebauung der Häuserreihe, die direkt an den Weg hinter unseren Grundstücken grenzt, zunächst nicht zu bebauen. Im Rahmen einer Dienstbarkeit wüde festgelegt, dass diese erst in 20 Jahren zu bebauen seien. Ferner bot er uns an, in der Dienstbarkeit ein Vorkaufrecht für die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke einzuräumen. Dass dies aus der Perspektive der Gemeinde einen Kompromiss bedeutet, sehen wir ein, denn der Gewinn aus dem Verkauf der Grundstücke würde so auf 20 Jahre hin verschoben.

Doch bei einem Kompromiss sollten beide Parteien einen kleinen Gewinn machen.

Was also bedeutet diese Planänderung für uns?

Weder die Dauer des Baulärms, noch die eingeschränkte Bewegungsfreiheit der Kinder, noch der Wertverlust der Häuser und Grundstücke werden durch den "Kompromiss"vorschlag verringert. Für uns verbessert das Angebot der Gemeinde die Situation nicht im Geringsten. Offensichtlich gibt es in dieser Frage keine tragfähigen Kompromisslösungen. Unsere Vorschläge zur Veränderung der Planung auf Seite der Gewerbe schien den Beteiligten im Arbeitskreis ebenso unattraktiv wie uns das Gegenangebot.

Die Gemeinde Wachtberg hat sich im derzeit gültigen Bebauungsplan verpflichtet, die Fläche nach bestimmten Vorgaben zu begrünen, zu bepflanzen und zu erhalten. Die Bepflanzung entspricht noch nicht annähernd den Vorgaben. Hierin wollen wir die Gemeinde gerne tatkräftig unterstützen.

Doch insgesamt bleiben wir dabei: die Gemeinde bindet sich durch den Bebauungsplan selbst, die Fläche zu erhalten. Genauso, wie der Bebauungsplan uns als Eigentümer daran hindert, ein Hochhaus, ein Windrad oder ähnliches in den Garten zu setzen.

Wir bitten alle an der Entscheidung Beteiligten, sich mit ihrer Stimme gegen die Bebauungsplanänderung zu wenden. Setzen sie sich dafür ein, dass sich auch eine Gemeinde an die eigenen Vorgaben hält!

Mit freundlichen Grüßen

Für die Anwohnerinneninitiative "Solarpark", E-Mail solarpark [dot] villip [at] gmx [dot] de


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(10.03.2009)